Gemeinschaftspraxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Implantologie - Ästhetische Gesichtschirurgie - Dysgnathiechirurgie - Hauttumorchirurgie

MKG - Gemeinschaftspraxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Hagen

PDFEinwilligungserklärung zur Alveolarkamm-Rekonstruktion
 
Zahnärztliche Implantologie: Knochenaufbau

Kieferkamm-Rekonstruktion

Nach bereits länger zurückliegendem Zahnverlust, nach langer Zeit erfolglos behandelter Zahnwurzel-Entzündung oder nach verletzungsbedingtem Knochenverlust weist der Kieferkamm gelegentlich keine ausreichende Dimension für die Einbringung von Implantaten auf. Bei kleineren Knochendefekten ist eine Kieferkamm-Rekonstruktion oft zeitgleich mit der Implantation möglich, bei größeren Knochendefekten muss die Wiederherstellung des Kieferkammes in einer ersten Operations-Sitzung erfolgen, die Implantation wird dann zeitversetzt nach 3 – 5 Monaten durchgeführt.

Mit der Rekonstruktion sollte sowohl die verlorene Transversale ( = Breite ) als auch die zu geringe Vertikale ( = Höhe ) des Kieferkammes ausgeglichen werden.

Eine transversale Rekonstruktion kann durch Spaltung und Aufspreizung des schmalen Restkieferkammes mit Einlagerung von Knochen-Chips und/oder Knochenersatzmaterial in den entstandenen Spaltraum erfolgen oder ( bei sehr schmalem Kierferkamm ) durch seitliche Auflagerung von dünnen Knochenscheiben auf den verbliebenen Restknochen ( laterale Augmentation ). Die als Transplantate verwendeten Knochenscheiben werden in der Regel aus der Gegend des „Kieferwinkels“ entnommen ( hier haben ursprünglich die Weisheitszähne ihren Sitz gehabt ) und mit Schrauben am Kieferkamm fixiert. Zusätzlich ist fast regelmäßig die Auffüllung von verbliebenen Knochenlücken mit einem partikulären Knochenersatzmaterial erforderlich. Wir verwenden als Knochenersatzmaterial überwiegend ein aus Rinderknochen gewonnenes Granulat, das für medizinische Zwecke aufbereitet wurde, nach Herstellerangaben keinerlei Risiko der Weitergabe einer übertragbaren Krankheit aufweist und in Deutschland zur Implantation am Menschen uneingeschränkt zugelassen ist ( „Bio-Oss“ der Fa. Geistlich ).

Eine vertikale Augmentation des Kieferkammes kann prinzipiell ganz ähnlich wie die laterale oder transversale Augmentation durchgeführt werden und muss häufig mit dieser kombiniert zur Anwendung kommen. Im Oberkiefer-Seitenzahngebiet ist sehr häufig zwischen der Mundschleimhaut und dem Boden der Kieferhöhle kein ausreichendes Knochenangebot für eine Implantation vorhanden. Hier stellt die Anhebung der Schleimhaut des Kieferhöhlen-Bodens mit Einlagerung von einem Gemisch aus Knochenersatzmaterial und vom Patienten entnommenem Blut zwischen Kieferknochen und angehobener Kieferhöhlen-Schleimhaut eine elegante Methode zur Gewinnung zusätzlicher Knochenhöhe dar (sogen. „Sinus-Lift-Operation“).

Die rekonstruierten Kieferkamm-Abschnitte werden gelegentlich mit einer speziellen Membran abgedeckt, die einen Schutz gegen den Abbau der transplantierten Knochenanteile und/oder von Knochenersatzmaterial durch Resorptionsvorgänge gewährleisten soll. Die Membran selbst unterliegt dem Abbau durch allmähliche Auflösung und muss nicht entfernt werden.  In seltenen Ausnahmefällen verwenden wir eine nicht-resorbierbare Membran, die bei der späteren Einbringung von Implantaten entfernt wird. Die zur Fixierung der Knochen-Transplantate verwendeten Osteosynthese-Schrauben werden bei der Implantation wieder entfernt.

Sollte ein extrem großes Knochendefizit vorliegen, das nach unserer Vorstellung mit Knochentransplantaten aus dem Kiefer ( und Knochenersatzmaterial ) nicht ausreichend ausgeglichen werden kann, sollte eine Verpflanzung von Knochen aus dem Bereich des Beckens erfolgen. Derartige Operationen erfolgen in unserer belegärztlichen Abteilung in Vollnarkose und sind mit einem mehrtägigen stationären Aufenthalt verbunden. Auch bei diesen Eingriffen führen wir die Einbringung der Implantate erst nach einigen Monaten in einer zweiten Behandlungssitzung durch.




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